Ideenwettbewerb Pop-up Store Lindenallee 4
EIN IDEENWETTBEWERB WIRD GESTARTET.
Für einen Zeitraum von zwölf Monaten können sich Macher und Macherinnen in der Gewerbeeinheit Lindenallee 4 in Eisenhüttenstadt ausprobieren. Für nur 100,00 EUR zzgl. Nebenkosten können Sie mit ihrer Geschäftsidee auf rund 118 m²-Nutzfläche durchstarten.
Interessenten können ihre Geschäftsidee bis zum 30. April 2025 bei der GeWi unter der E-Mail Ideenwettbewerb@gewi-ehst.de einreichen. Dafür braucht es eine kurze Beschreibung der Geschäftsidee und ein Bewerbungsvideo von maximal 30 Sekunden. Eine unabhängige Jury bewertet alle eingegangenen Ideen.
Fragen rund um den Ideenwettbewerb, den konkreten Bewerbungsprozess, werden in den Fragen & Antworten beantwortet.
Hintergrund zum Ideenwettbewerb
Deutschlandweit sind Innenstädte von tiefgreifenden Veränderungen betroffen. Es gibt einen strukturellen Wandel. Onlinehandel, Digitalisierung und die Folgen der Corona-Pandemie haben dies beschleunigt.
Für den stationären Handel ist die Stärkung der Attraktivität der Innenstadt, insbesondere hier in der Lindenallee, überlebenswichtig. Die GeWi sucht mutige Macher und Macherinnen, um sie zu unterstützen.
Gefragt sind kreative nachhaltige Ideen zur Belebung der Innenstadt.
Was steckt hinter dem Ideenwettbewerb? Wie und anhand welcher Kriterien wird der Gewinner ermittelt? Diese und viele weitere Fragen werden in den Fragen & Antworten beantwortet.
Sollten Fragen offen bleiben, können diese per E-Mail gerichtet werden an: Ideenwettbewerb@gewi-ehst.de. Wir beantworten diese gerne.
Fragen & Antworten zum Ideenwettbewerb
1. Was steckt hinter dem Ideenwettbewerb?
Der Einzelhandel ist im Wandel. Der Online-Handel wird immer wichtiger als Absatzkanal. Dieser Wandel wird für den stationären Handel zunehmend herausfordernder. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs sollen neue, alternative und innovative Nutzungsmöglichkeiten von Gewerbeflächen gefunden werden. Wie kann die Innenstadt weiterhin ein belebter Ort sein, wo Menschen flanieren und sich treffen können?
2. Was wird im Rahmen des Wettbewerbs als Pop-Up-Store verstanden?
Unter einem Pop-up-Store wird ein Laden-, Ausstellungs- oder Veranstaltungskonzept verstanden, das zeitlich befristet und in übergangsweise leerstehenden Gewerberäumen umgesetzt wird.
3. Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Initiativen, Freiberufler, natürliche Personen, die ihre Geschäftsidee in der Lindenallee 4, 15890 Eisenhüttenstadt erproben wollen.
4. Was muss ich im Rahmen einer Bewerbung einreichen?
Damit die Bewerbung im Rahmen des Ideenwettbewerbs berücksichtigt werden kann, muss neben einem kurzen (max. 30 Sekunden) Bewerbungsvideo auch eine Beschreibung zur Geschäftsidee (ca. 4 bis 5 Seiten, formlos) eingereicht werden. Diese muss neben den unter sechs aufgelisteten Punkten auch formelle Angaben zu Kontaktdaten und der Rechtsform enthalten.
5. Bis wann kann ich meine Bewerbung einreichen?
Die formlose Beschreibung sowie eine Verlinkung zum Bewerbungsvideo muss bis zum 30. April 2025 (Bewerbungsschluss: 23:59 Uhr) an Ideenwettbewerb@gewi-ehst.de gesendet werden.
6. Auf welche Kriterien wird Wert gelegt?
Um an dem Ideenwettbewerb teilzunehmen, werden kurze Ausführungen zu folgenden Kriterien erwartet:
• Was befähigt Sie dazu einen Pop-up Store umzusetzen?
Über welche Erfahrungen verfügen Sie?
• Was ist der Zweck des Vorhabens und was ist das Besondere an der Idee?
• Was ist Ihr langfristiges unternehmerisches Ziel?
• Wie beschreiben Sie Ihre Kundenzielgruppe?
• Welchen Nutzen hat Ihr Angebot für die potentiellen Zielgruppen?
• Wie erfahren Ihre Kundenzielgruppen von Ihrem Pop-up Store-Angebot (Marketing)?
• Wie planen Sie die organisatorische Umsetzung des Pop-up Stores
(Abdeckung der Öffnungszeiten, eingesetzte Mitarbeiter etc.)?
• Wie stellen Sie sich die visuelle Umsetzung der Gewerbeeinheit Lindenallee 4 vor (z.B. Sichtbarkeit im Laufbereich Kundschaft)?
7. Wie wird der Gewinner ermittelt?
Eine Jury entscheidet über den Gewinner. Die Bewertung erfolgt unter folgenden Kriterien: Plausibilität, Vollständigkeit, Innovationsgrad/Kundennutzen, Marktpotential/Wettbewerb und Standortbedeutung. Aus dieser Bewertung wird im ersten Schritt eine TOP 3 gebildet.
Die drei Besten haben dann noch einmal die Möglichkeit, sich der Jury vorzustellen.
8. Wie und wann wird der Gewinner bekanntgegeben?
Der Gewinner wird Anfang Juli 2025 bekannt gegeben. Wir begleiten die Eröffnung und den Start Ihrer Geschäftsidee, öffentlichkeitswirksam.
9. Was ist der Gewinn?
Der Gewinner des Ideenwettbewerbs kann für den Zeitraum von max. 12 Monaten die Gewerbeeinheit Lindenallee 4 im Erdgeschoss, 15890 Eisenhüttenstadt zum vereinbarten Zweck nutzen. Die Nutzungsgebühr beträgt nur 100,00 EUR pro Monat zzgl. Nebenkosten. Zusätzlich unterstützen wir bei der Werbung.
10. Welche Flächen stehen zur Verfügung?
Lindenallee 4, EG
• zentrale Einkaufs- und Wohnlage, Mitten im Herzen der Stadt
• barrierefreier ebenerdiger Zugang
• Nutzfläche ca. 118 m
• Verkaufsfläche, Büro-/Lagerfläche, Küchen- und WC-Bereich
11. Ab wann und wie lange kann die Fläche genutzt werden?
Die Gewerberäume in der Lindenallee 4 können nach Bekanntgabe des Gewinns voraus-sichtlich von Juli 2025 bis Juli 2026 (max. Laufzeit von zwölf Monaten) genutzt werden.
12. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich gewinne?
Die Gewerbeeinheit Lindenallee 4, EG wird von der GeWi dem Gewinner für den Zeitraum von bis zu zwölf Monaten per Nutzungsvertrag für nur 100,00 EUR zzgl. Nebenkosten bereitgestellt. Die jeweils anfallenden Nebenkosten für Wasser, Wärme usw. sind im Sinne der Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 in der gültigen Fassung gemäß § 556 a BGB als monatlicher Vorauszahlungsbetrag in Höhe von 200,00 EUR zu zahlen. Die Vermietung erfolgt kautionsfrei.
13. Muss ich einen Mietvertrag unterzeichnen?
Ja. Zum Zwecke der temporären Nutzung wird zwischen dem Gewinner und der GeWi ein Nutzungsvertrag geschlossen.
14. Können Informationen über mich in der Presse verbreitet werden?
Im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb können Fotos, Film- sowie Ton-mitschnitte im angemessenen Umfang veröffentlicht und ggf. auch durch andere Medien genutzt werden. Alle Teilnehmende des Ideenwettbewerbs erklären sich damit einverstanden, zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.