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Havariehotline
03364 751 110

(außerhalb der Geschäftszeit)

Havariehotline
03364 423 40

(während der Geschäftszeit)

Missbrauch in Form von Fehlmeldungen


Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich Mieter mit normalen Kleinreparaturen außerhalb unserer Geschäftszeiten bei der Havariehotline melden. Es werden tropfende Wasserhähne, geringfügig durchlässige Wc- Druckspüler oder ähnliche Kleinstmängel als dringend zu behebenden Schaden gemeldet.

Besonders auffällig sind zur kalten Jahreszeit Herbst und Winter immer wieder Meldungen zur Beheizung. Oftmals wird behauptet, dass ein Zimmer oder die Wohnung nicht ausreichend warm wird und sofort Abhilfe geschaffen werden muss.

Rückfragen des Bearbeiters am Telefon zur aktuellen Raumlufttemperatur in der Wohnung können meist nicht genau beantwortet werden, so dass die von uns beauftragte Fachfirma nicht selten vor Ort keine Havariemeldung sondern eine Fehlmeldung des Mieters feststellen muss.

Missbrauch in Form von Fehlmeldungen können nicht als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Bei Feststellung eines ungerechtfertigt angeforderten Havariedienstes erfolgt zwangsläufig eine Weiterberechnung der angefallenen Kosten an den entsprechenden Mieter.

Immer für Sie erreichbar.

„… Probleme werden schnellstmöglich behoben und auch die Freundlichkeit und die Kompetenz der Mitarbeiter ist als sehr gut einzustufen.“

Unsere Geschäftszeiten


Montag8.00 – 12.00 Uhrund13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag8.00 – 12.00 Uhrund13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhrund13.00 – 18.00 Uhr
Freitag8.00 – 12.00 Uhr

Was sind Havarie-Notfälle?

Kein Notfall? Dann nutzen Sie bitte den Reparaturauftrag.

Sanitär
  • Rohrbrüche/ Durchfeuchtungen
  • Verstopfungen der Zu- und Abwasserleitungen
  • stark durchlässige Absperrarmaturen
Heizung & Gas
  • Ausfall der Heizungsanlage
  • Rohrbrüche, gerissene Heizkörper
  • Feststellung von Gasgeruch
Aufzüge
  • Notbefreiung
  • Ausfall bei Störung
Elektro
  • Ausfall aller Steckdosen
  • Ausfall der Gegensprech- und Klingelanlage
  • Außergewöhnliche Erwärmung von Elektroleitungen oder -verteilungen
Schlösser
  • Notöffnungen an Hauseingangstüren
  • Achtung: Notöffnungen an Wohnungseingangstüren werden nur vermittelt, die anfallenden Kosten sind vom Mieter selbst zu tragen
Brände und schwerwiegende Naturereignisse
  • Brände
  • Sturmschäden
  • Wassereinbrüche

Was muss ich machen …

Der Bearbeiter/die Bearbeiterin am Telefon benötigt zur Einschätzung des Schadens und der weiteren Veranlassung eindeutige und umfassende Informationen von Ihnen:

  • Name des Anrufers und, wenn abweichend, der Name des Mieters der Wohnung
  • Straße und Hausnummer
  • Örtlichkeit und Beschreibung des Schadens
  • Telefonnummer für Rücksprachen und/oder Terminabsprachen

Reparaturanzeige


Bei Ihnen in der Wohnung oder am Haus ist etwas defekt und funktioniert nicht mehr?
Kein Problem. Wir helfen Ihnen gern und schnell.

Bei allgemeinen Reparaturangelegenheiten, die auch am nächsten Tag beauftragt werden können, verwenden Sie ganz bequem das REPARATURFORMULAR.

Die Beauftragung werden wir spätestens am darauf folgenden Werktag umgehend veranlassen.