Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich Mieter mit normalen Kleinreparaturen außerhalb unserer Geschäftszeiten bei der Havariehotline melden. Es werden tropfende Wasserhähne, geringfügig durchlässige Wc- Druckspüler oder ähnliche Kleinstmängel als dringend zu behebenden Schaden gemeldet.
Besonders auffällig sind zur kalten Jahreszeit Herbst und Winter immer wieder Meldungen zur Beheizung. Oftmals wird behauptet, dass ein Zimmer oder die Wohnung nicht ausreichend warm wird und sofort Abhilfe geschaffen werden muss.
Rückfragen des Bearbeiters am Telefon zur aktuellen Raumlufttemperatur in der Wohnung können meist nicht genau beantwortet werden, so dass die von uns beauftragte Fachfirma nicht selten vor Ort keine Havariemeldung sondern eine Fehlmeldung des Mieters feststellen muss.
Missbrauch in Form von Fehlmeldungen können nicht als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Bei Feststellung eines ungerechtfertigt angeforderten Havariedienstes erfolgt zwangsläufig eine Weiterberechnung der angefallenen Kosten an den entsprechenden Mieter.
Montag | 8.00 – 12.00 Uhr | und | 13.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 – 12.00 Uhr | und | 13.00 – 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 – 12.00 Uhr | ||
Donnerstag | 8.00 – 12.00 Uhr | und | 13.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 – 12.00 Uhr |
Der Bearbeiter/die Bearbeiterin am Telefon benötigt zur Einschätzung des Schadens und der weiteren Veranlassung eindeutige und umfassende Informationen von Ihnen:
Bei Ihnen in der Wohnung oder am Haus ist etwas defekt und funktioniert nicht mehr?
Kein Problem. Wir helfen Ihnen gern und schnell.
Bei allgemeinen Reparaturangelegenheiten, die auch am nächsten Tag beauftragt werden können, verwenden Sie ganz bequem das REPARATURFORMULAR.
Die Beauftragung werden wir spätestens am darauf folgenden Werktag umgehend veranlassen.
Eisenhüttenstädter Gebäudewirtschaft GmbH | Fritz-Heckert-Straße 62 | 15890 Eisenhüttenstadt
Havariehotline: 03364 423 - 40 | Vermietung: 03364 423 - 599 | Telefax: 03364 769 - 653 | E-Mail: info@gewi-ehst.de
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